Rechtsgebiete

Dr. Gilch & Rager Rechtsanwälte

Das Versicherungsrecht ist ein hochspezialisiertes Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Versicherungsnehmern regelt. Es bildet den essentiellen Rahmen für das Management von Risiken, indem es vertragliche Vereinbarungen über die Übernahme potenzieller finanzieller Lasten trifft. Das zentrale Gesetz in diesem Bereich ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

 

Die Grundlagen des Versicherungsvertrages

Der Versicherungsvertrag ist die rechtliche Basis jeder Versicherung. Er definiert, gegen welche Gefahren (das versicherte Risiko) und in welchem Umfang (die Versicherungssumme) der Versicherer Schutz gewährt.

  • Pflichten des Versicherungsnehmers: Zu den wichtigsten Pflichten gehört die vorvertragliche Anzeigepflicht (wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Fragen bei Vertragsabschluss) sowie die Beitragszahlungspflicht.
  • Pflichten des Versicherers: Die Hauptpflicht des Versicherers ist die Leistungspflicht im Versicherungsfall. Tritt das versicherte Risiko ein, muss der Versicherer die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen (z.B. Reparaturkosten zahlen, Schmerzensgeld leisten).

Wichtige Bereiche des Versicherungsrechts

Das Versicherungsrecht gliedert sich nach den verschiedenen Arten von Versicherungen, wobei die allgemeinen VVG-Regeln stets Anwendung finden:

  • Schadenversicherungen: Diese dienen dem Ersatz eines konkret eingetretenen Sach- oder Vermögensschadens. Hierzu zählen die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Gebäudeversicherung und die Rechtsschutzversicherung.
  • Summenversicherungen: Hier wird eine feste Leistung erbracht, unabhängig von der Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens. Beispiele sind die Lebensversicherung und die Unfallversicherung.
  • Personenversicherungen: Diese sind auf die Person des Versicherungsnehmers bezogen. Die Krankenversicherung (privat und gesetzlich) und die Berufsunfähigkeitsversicherung sind hier die wichtigsten Typen.

 

Konflikte im Leistungsfall

Die komplexesten und häufigsten Streitigkeiten im Versicherungsrecht entstehen im Leistungsfall. Der Versicherer kann die Leistung unter Berufung auf verschiedene Gründe verweigern oder kürzen:

  • Obliegenheitsverletzung: Wurde der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt oder wurden vertragliche Pflichten nach dem Schadenfall (z.B. die rechtzeitige Schadensmeldung) verletzt?
  • Anzeigepflichtverletzung: Hat der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss falsche oder unvollständige Angaben gemacht?
  • Kausalität: Die Frage, ob der Schaden überhaupt vom Versicherungsschutz gedeckt ist oder ob der Versicherungsnehmer einen Risikoausschluss zu vertreten hat.

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