Rechtsgebiete

Dr. Gilch & Rager Rechtsanwälte

Das Immobilienrecht bezieht sich auf die rechtlichen Fragen rund um Grundstücke und Gebäude. Es ist der zentrale rechtliche Rahmen für den Erwerb, die Veräußerung, die Belastung und die Verwaltung von Immobilien. Von der privaten Wohnung bis zum gewerblichen Großprojekt – das Immobilienrecht schafft die notwendige Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

 

Kernthemen des Immobilienrechts

Das Immobilienrecht ist vielschichtig und umfasst verschiedene Bereiche, die oft ineinandergreifen.

  • Grundstücksrecht: Dies ist die Grundlage des Immobilienrechts. Es regelt, wie Eigentum an Grundstücken erworben wird, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind und wie diese im Grundbuch eingetragen werden. Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis, das die Eigentumsverhältnisse und Belastungen (wie Hypotheken oder Wegerechte) eines Grundstücks dokumentiert.
  • Immobilienkauf und -verkauf: Ein zentraler Bereich ist die rechtliche Abwicklung von Kauf- und Verkaufsverträgen. Hierbei sind die notarielle Beurkundung und die korrekte Abwicklung der Zahlung entscheidend. Das Immobilienrecht schützt Käufer und Verkäufer gleichermaßen, indem es klare Regeln für die Haftung bei Sachmängeln und die Übergabe der Immobilie festlegt.
  • Immobilienfinanzierung: Das Recht der Immobilienfinanzierung befasst sich mit den Sicherheiten, die Banken für Darlehen verlangen. Wichtige Instrumente sind die Grundschuld und die Hypothek, die beide im Grundbuch eingetragen werden und die Bank im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers absichern.

 

Immobilienverwaltung und Sonderformen

Über den reinen An- und Verkauf hinaus regelt das Immobilienrecht auch die Nutzung und Verwaltung von Immobilien.

  • Wohnungseigentumsrecht (WEG): Für Eigentumswohnungen gilt das spezielle Wohnungseigentumsgesetz. Es regelt die Rechtsbeziehungen der Eigentümer untereinander, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Aufgaben der Eigentümergemeinschaft und des Verwalters.
  • Miet- und Pachtrecht: Diese Bereiche regeln die Nutzungsüberlassung von Immobilien gegen Entgelt. Während das Mietrecht primär die Anmietung von Wohn- und Gewerberäumen betrifft, ist das Pachtrecht breiter gefasst und umfasst auch die Nutzung von Grundstücken zur Erwirtschaftung von Erträgen (z.B. bei landwirtschaftlichen Flächen).

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