Rechtsgebiete

Dr. Gilch & Rager Rechtsanwälte

Das Verkehrsrecht ist ein umfassendes und dynamisches Rechtsgebiet, das alle Vorschriften rund um den öffentlichen Straßenverkehr regelt. Es dient der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der Vermeidung von Unfällen und der Sanktionierung von Verstößen. Als Schnittstelle zwischen Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht betrifft es jeden Teilnehmer am Straßenverkehr – ob als Fahrer, Fußgänger oder Radfahrer.

Das Verkehrsrecht gliedert sich primär in drei Hauptbereiche, die jeweils eigene Gesetzesgrundlagen besitzen:

 

Verkehrszivilrecht (Schadensregulierung)

Dieser Bereich regelt die rechtlichen Folgen von Verkehrsunfällen. Der Schwerpunkt liegt auf der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (z.B. Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Sachschäden) und Schmerzensgeld gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Das maßgebliche Gesetz hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit den Regelungen zur Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters.

 

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Hier geht es um die Ahndung von Verkehrsverstößen.

  • Ordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Falschparken) werden mit Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister (Flensburg) und ggf. Fahrverboten geahndet. Grundlage ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
  • Verkehrsstraftaten (z.B. Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht/unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung) sind deutlich schwerwiegender und können neben Geld- oder Freiheitsstrafen auch den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Hier greifen das Strafgesetzbuch (StGB) und das StVG.

 

Verkehrsverwaltungsrecht

Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit den behördlichen Maßnahmen, insbesondere der Fahrerlaubnis (Erteilung, Entzug, Wiedererteilung) und der Zulassung von Fahrzeugen. Auch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fällt in diesen Bereich. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind hier zentrale Rechtsquellen.

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