Rechtsgebiete

Dr. Gilch & Rager Rechtsanwälte

Das Baurecht lässt sich in das öffentliche und private Baurecht untergliedern und regelt alle Aspekte des Bauens. Es dient dazu, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, die Umwelt zu schützen und die Rechte der Bauherren, Nachbarn und der Öffentlichkeit zu wahren. Ob Sie ein Eigenheim bauen, eine Gewerbeimmobilie errichten oder eine bestehende Immobilie umbauen möchten – das Baurecht bildet stets die rechtliche Grundlage für Ihr Vorhaben.

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht umfasst alle Vorschriften, die das Verhältnis zwischen dem Staat und den Bürgern beim Bauen regeln. Es unterteilt sich in zwei Hauptbereiche:

  • Bauplanungsrecht: Hierbei geht es um die städtebauliche Ordnung und die Nutzung der Grundstücke. Wichtige Instrumente sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan, die festlegen, welche Art von Bebauung in einem bestimmten Gebiet zulässig ist.
  • Bauordnungsrecht: Dieser Bereich befasst sich mit den technischen und gestalterischen Anforderungen an Bauwerke. Hierzu gehören Regelungen zu Brandschutz, Statik, Abstandsflächen und der Gestaltung der Fassade. Zuständige Behörden sind in der Regel die Bauämter der jeweiligen Gemeinden und Landkreise.

Privates Baurecht

Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht regelt das private Baurecht die vertraglichen Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten, also dem Bauherrn, dem Architekten, den Handwerkern und den Bauunternehmen. Es bildet die Grundlage für die rechtssichere Abwicklung von Bauprojekten und schützt die Interessen aller Parteien.

  • VOB und BGB: Die wichtigsten Rechtsquellen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Während das BGB die allgemeinen Regelungen für Werkverträge enthält, ist die VOB speziell auf Bauleistungen zugeschnitten und wird oft in Bauverträgen vereinbart.
  • Vertragsgestaltung und Mängelrecht: Das private Baurecht legt fest, welche Pflichten die Vertragsparteien haben, wie Abnahmen von Bauleistungen erfolgen und welche Ansprüche bei Baumängeln bestehen. Eine klare vertragliche Regelung ist unerlässlich, um Streitigkeiten zu vermeiden und bei Mängeln eine rechtssichere Grundlage zu haben.

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