Rechtsgebiete

Dr. Gilch & Rager Rechtsanwälte

Das Energierecht ist eine komplexe Querschnittsmaterie, die sich aus Elementen des Öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Wettbewerbsrechts zusammensetzt. Es regelt die Erzeugung, den Transport sowie die Verteilung von Strom und Gas. Maßgeblich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert, bildet es das juristische Fundament für eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit.

Die Grundpfeiler des Energiemarktes

Anders als im klassischen Kaufrecht stehen im Energierecht nicht nur zwei Parteien gegenüber, sondern eine Wertschöpfungskette mit unterschiedlichen Akteuren und Pflichten:

  1. Netzbetreiber: Da Strom- und Gasnetze natürliche Monopole darstellen, unterliegen Netzbetreiber einer strengen Regulierung. Sie sind verpflichtet, ihr Netz diskriminierungsfrei Dritten zur Verfügung zu stellen (Netzzugang) und für dessen Stabilität zu sorgen.
  2. Energieversorger und Lieferanten: Diese stehen im Wettbewerb zueinander und schließen die Lieferverträge mit den Endkunden. Sie sind für die Beschaffung und den Vertrieb der Energie verantwortlich.

Regulierung und Erneuerbare Energien

Ein Schwerpunkt des Energierechts liegt in der staatlichen Regulierung und der Transformation des Marktes (Energiewende). Hier treffen technische Notwendigkeiten auf politische Zielsetzungen.

  • Netzregulierung: Da der Kunde seinen Netzbetreiber nicht wählen kann, überwacht die Bundesnetzagentur die Entgelte, die für die Durchleitung von Energie erhoben werden (Netzentgelte), um faire Preise zu gewährleisten.
  • Erneuerbare Energien (EEG): Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt den vorrangigen Anschluss und die Abnahme von Strom aus regenerativen Quellen (Wind, Sonne, Biomasse). Es ist der zentrale Motor der Energiewende und definiert Vergütungs- sowie Fördermechanismen für Anlagenbetreiber.

 

Besondere Anwendungsbereiche

Das Energierecht wird durch dynamische Entwicklungen und spezialisierte Regelungen ergänzt.

  • Energielieferverträge: Sowohl für Haushaltskunden als auch für Industrieunternehmen gelten strenge Vorgaben für Vertragsgestaltung, Preisanpassungsklauseln und Kündigungsfristen, um Transparenz und Verbraucherschutz zu sichern.
  • Dezentrale Energieerzeugung: Mit dem Ausbau von Photovoltaik und Blockheizkraftwerken gewinnen Themen wie Mieterstrommodelle und die Eigenversorgung (Prosuming) zunehmend an rechtlicher Bedeutung.
  • Elektromobilität: Der Aufbau von Ladeinfrastruktur erfordert spezielle energierechtliche Bewertungen hinsichtlich des Netzanschlusses und der Abrechnung von Ladestrom.

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