Rechtsgebiete

Dr. Gilch & Rager Rechtsanwälte

Das Mietrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern. Es schafft einen rechtlichen Rahmen für die Nutzung von Wohn- und Gewerberäumen gegen Entgelt und schützt die Interessen beider Parteien.

Wichtige Themenbereiche

Das Mietrecht umfasst eine Vielzahl von Aspekten, die für Mieter und Vermieter von Bedeutung sind:

  • Mietvertrag: Der Mietvertrag ist die rechtliche Grundlage des Mietverhältnisses. Er legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest, einschließlich der Miethöhe, der Nebenkosten, der Kündigungsfristen und der Regelungen zu Schönheitsreparaturen.
  • Mietzahlung und Mieterhöhung: Das Mietrecht regelt die korrekte Zahlung der Miete. Es legt auch die Voraussetzungen für Mieterhöhungen fest, die in der Regel auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder auf Modernisierungsmaßnahmen zurückzuführen sind.
  • Betriebskostenabrechnung: Vermieter sind verpflichtet, einmal jährlich eine transparente Abrechnung der Betriebskosten zu erstellen. Das Mietrecht regelt, welche Kosten umgelegt werden dürfen und welche nicht.
  • Mängel und Minderung der Miete: Treten während der Mietzeit Mängel auf, die den Gebrauch der Mietsache beeinträchtigen, hat der Mieter das Recht auf Mängelbeseitigung und unter bestimmten Umständen auf Mietminderung.
  • Kündigung und Beendigung des Mietverhältnisses: Die gesetzlichen Regelungen zu Kündigungsfristen und -gründen sind im Mietrecht streng definiert. Es schützt den Mieter vor willkürlichen Kündigungen und legt die Voraussetzungen für eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung fest.

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