Rechtsgebiete

Dr. Gilch & Rager Rechtsanwälte

Das Fahrerlaubnisrecht ist ein hochspezialisierter Teilbereich des Verkehrsverwaltungsrechts. Es regelt die Voraussetzungen, das Verfahren und die Rahmenbedingungen für die Erteilung, den Entzug und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (ugs. Führerschein).

 

Der Entzug und die Wiedererteilung

Ein zentrales und oft komplexes Feld ist der Entzug der Fahrerlaubnis und das anschließende Verfahren zur Wiedererteilung. Die Fahrerlaubnisbehörden entziehen die Fahrerlaubnis, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat.

  • Gründe für den Entzug: Die häufigsten Gründe sind schwere oder wiederholte Verstöße im Straßenverkehr, insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen, massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Straftaten mit Bezug zur Verkehrsteilnahme.
  • Sperrfrist: Mit dem Entzug wird gerichtlich oder behördlich eine Sperrfrist festgelegt, innerhalb der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
  • Wiedererteilung: Nach Ablauf der Sperrfrist muss die Eignung erneut nachgewiesen werden. Hierbei spielt die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), oft umgangssprachlich als "Idiotentest" bezeichnet, eine entscheidende Rolle. Die MPU dient der Klärung, ob der Betroffene seine Verhaltensweisen und Einstellungen, die zum Entzug geführt haben, reflektiert und geändert hat.

 

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Die MPU ist das schärfste Schwert des Fahrerlaubnisrechts und wird bei begründeten Zweifeln an der körperlichen oder geistigen Eignung oder der charakterlichen Zuverlässigkeit angeordnet.

  • Ablauf: Die MPU besteht aus einem medizinischen Teil (Überprüfung der körperlichen Eignung), einem Leistungstest (Überprüfung der Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit) und einem psychologischen Explorationsgespräch.
  • Ziel: Ziel ist die fundierte Prognose, ob der Betroffene zukünftig ohne Gefahr für sich und andere am Straßenverkehr teilnehmen wird.

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